Ich führe zwei Holdinggesellschaften mit rund einem Dutzend Beteiligungen — in
erneuerbaren Energien, im Handel und im Gesundheitswesen. Kein operatives Geschäft
liegt mehr unmittelbar bei mir. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer
Entscheidung aus dem Jahr 2018.
Damals habe ich eine Holding eingetragen — zwei Jahre, bevor ich sie wirklich
brauchte. Die operativen Betriebe kamen erst danach hinein. Angefangen hatte ich
2006, mit einem Gewerbeschein und einer Rechnung. Über Verschmelzungsverträge und
Beteiligungsketten habe ich erst gelernt, als ich sie brauchte.
Was ich auf diesem Weg vor allem gelernt habe: Es fehlt selten an Fachleuten.
Mein Steuerberater kannte seine Seite. Mein Anwalt kannte seine. Der Notar kam am
Ende dazu. Niemand von ihnen hatte den Auftrag, mein Unternehmen als Ganzes zu
denken — und das ist auch nicht ihre Aufgabe.
Diese Rolle musste ich selbst übernehmen. Ich habe Entscheidungen getroffen, die
richtig waren, und einige, die mich Geld gekostet haben. Vor allem habe ich
gelernt, wie viel davon abhängt, dass die richtige Frage rechtzeitig bei der
richtigen Person landet.
Genau diese Rolle nimmt Vestra heute ein. Wir sind das
unternehmerische Gegenüber. Wir hören zu, ordnen ein, bereiten vor und bringen Sie
mit den Kanzleien zusammen, die für Ihre Frage zuständig sind. Und dann treten wir
einen Schritt zurück — weil dort die Beratung beginnt und unsere Aufgabe endet.
Das ist keine juristische Vorsichtsmaßnahme. Das ist die Aufteilung, die in der
Praxis funktioniert.
Marvin Großkrüger
Gründer und Geschäftsführer, Vestra Wirtschaftskanzlei GmbH